06/2020: „Von Äpfeln & Birnen“

oder
Kein Veranstalter, sondern Infrastruktur-Bereitsteller

Kommen Musiker*innen oder Konzertbesucher*innen ins LOFT und sehen Raum und Programm könnten sie denken, dass es sich um einen „Jazzclub“ handelt, oder eben um einen Veranstaltungsort, der Programm macht, heißt: die Verantwortlichen laden Musiker*innen ein, im LOFT zu spielen, und gestalten so das Programm. Das ist und war nie so, wie überhaupt das, was das LOFT heute für die Musikstadt Köln bedeutet, nie geplant war, sondern das Ergebnis einer langen aber eben nicht vorhersehbaren Entwicklung ist.
Zu Beginn war das LOFT der Arbeitsraum des Flötisten Hans Martin Müller, der es für seine vielfältigen Aktivitäten herrichtete. Er stellte dann diesen Raum und seine Infrastruktur auch Kollegen*innen und Musikern*innen vor allem der zeitgenössischen und der frei-improvisierten Musik zur Verfügung. Diese Infrastruktur beinhaltete einen ausgezeichneten Flügel (zuerst ein Steinway A, dann ein Steinway D-Flügel) Verstärker, PA und Schlagzeug. Dazu kam nach kurzer Zeit ein professionelles Tonstudio, welches auf Wunsch ermöglichte, Konzerte in Rundfunkqualität aufzuzeichnen.
Das „Programm“ gestaltete sich (wie auch heute noch) durch die Musiker*innen, die für ihre Aufführungen die Infrastruktur des LOFT nutzen wollten. Es fanden in den 90iger Jahren natürlich bei weitem nicht so viele Konzerte statt wie heute. In den ersten 11 Jahren übernahm H M Müller anfallend Kosten wie z.B. die GEMA, sodass den Musikern*innen 100% der Eintrittseinnahmen blieben.
Ab dem Jahr 2000 änderte sich das, da das Finanzamt* beim Betreiber des LOFT keine Gewinnabsicht sah und eine Steuernachforderung in erheblicher Höhe anstand, und um nun eine Gewinnabsicht zu generieren, musste deshalb eine Miete gezahlt werden, wenn man im LOFT spielen wollte (damals 250.-DM). Erstaunlicherweise haben die Musiker*innen diese Miete bezahlt, doch schon im Jahr 2004 bekam das LOFT bzw. der neu-gegründete Verein 2ndFLOOR e.V. einen Projektkostenzuschuss vom Kulturamt der Stadt Köln, der es ermöglichte, diese Miete auf die Höhe der GEMA-Kosten zu begrenzen. Immer waren aber die Musiker*innen / Mieter*innen selbst Veranstalter*innen. Jetzt war der Verein 2ndFLOOR e.V. der Vermieter der Struktur des LOFT, und mietete selbst das LOFT für 90€ pro Veranstaltung vom Hausherren H M Müller. Damit blieb und bleibt das finanzielle Risiko für den Verein stets kalkulierbar – alle Investitionen, Reparaturen, Neuanschaffungen etc. bezahlte der Vermieter H M Müller (z.B. die aufwendige Überholung des Steinway 2006 von 14.000€ oder der beiden Flügel 2018/2019 für insgesamt 22.000€). Der Verein musste neben der Miete pro Konzert lediglich für die Veranstalterversicherung und die anfallenden GEMA Kosten aufkommen.
Als das LOFT Anfang 2012 auf Grund neuer, strengerer Brandschutzverordnungen geschlossen werden sollte, gab es eine breite Solidaritätsaktion zahlreicher Musiker*innen, verbunden mit einem Konzert im Kölner Stadtgarten – nach der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Not-Treppe und weiteren Maßnahmen (auch diese Kosten in Höhe von 70.000€ übernahm nicht der Verein sondern H M Müller) konnte der Betrieb 2012 in vollem Umfang weitergehen, und der Verein 2ndFLOOR e.V. erhielt ab dann einen festen Betriebskostenzuschuss von 25.000€ als Mietkostenzuschuss für die Konzerte (und deren Nebenkosten), deren Anzahl jetzt schon bei 170 Konzerten im Jahr lag. Nachdem bis dahin das LOFT ein quasi-1-Mann-Betrieb war, wurde mit diesen Mitteln auch eine, später zwei 400€-Stellen eingerichtet.
Da der Betreiber H M Müller 2014 pensioniert wurde, und absehbar war, dass er die Arbeit für den Verein auf Dauer nicht mehr alleine bewältigen konnte, wurde zum Jahr 2018 der Betriebskostenzuschuss auf 50.000€ erhöht, und mit diesen Mitteln eine halbe Stelle im künstlerischen Betriebsbüro eingerichtet. Im Jahr 2019 wurde sie nach Erhöhung des Zuschusses auf 100.000€ zu einer vollen Stelle Geschäftsführung und Leitung künstlerisches Betriebsbüro aufgestockt. Es war klar, dass wenn das LOFT weiterbestehen sollte, die Arbeit, die H M Müller 27 Jahre unentgeltlich erbracht hatte, jetzt von einer voll-bezahlten Kraft gemacht werden musste.
Nach wie vor werden jedoch die nötigen Investitionen wie z.B. Überholung der Flügel, Instandhaltung und Verbesserung des Studios und bauliche Maßnahmen wie Übernachtungsmöglichkeit und Badezimmer für Musiker*innen, Küche sowie Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von H M Müller privat finanziert.
Sofort nach der Corona-Pandemie-bedingten Bekanntgabe des „Lockdowns“ am 14. März 2020 hat H M Müller für 2200€ das zusätzlich nötige Equipment für den Verein 2ndFLOOR e.V. angeschafft und bezahlt, damit der Verein seine Konzerte live streamen konnte – so war das LOFT als erster Club in Köln dazu in der der Lage.
Durch die 100.000€ Betriebskostenzuschuss wurde es aber auch möglich, quasi den Urzustand der Bedingungen des LOFT wiederherzustellen, denn der Verein 2ndFLOOR e.V. übernimmt seit 2019 alle Kosten, die für ein Konzert entstehen, auch die Kosten der Künstlersozialkasse. Die Musiker*innen erhalten 100% der Eintrittseinnahmen, sind aber immer noch selbst Veranstalter*innen: sie erhalten jetzt keinen Mietvertrag mehr, sondern einen Überlassungsvertrag vom Verein.
Im Vergleich zu anderen Orten mit ähnlichem Programm ist der Verein 2ndFLOOR e.V. kein Veranstalter im herkömmlichen Sinn, sondern ein „Infrastruktur-Bereitsteller“, wie es sich eben aus der Historie des LOFT ergeben hat, im Vergleich würde man daher Äpfel mit einer Birne vergleichen.
Einige könnten denken, jetzt hat der Verein 2ndFLOOR e.V. doch einen so hohen Zuschuss, jetzt müsste es ihm doch möglich sein, wenigstens die Mindestgage an die Musiker*innen zu zahlen. Weil das aber nicht so ist und sein kann veröffentlicht der Verein jetzt eine tabellarische Übersicht der Verwendung seiner Mittel im Jahr 2019, damit jede und jeder sich informieren kann, wofür der Zuschuss der Stadt und die anderen Einnahmen verwendet worden sind.
Sollten sich die Mittel des Vereins durch Anhebung von Zuschüssen erhöhen, werden sie dann natürlich vor allem in Gagen fließen, aber bisher reichen die Mittel bei weitem nicht aus, um auch nur bei einem geringen Teil der Konzerte eine Mindestgage zu zahlen (siehe Tabelle).

*Brief des Finanzamtes vom 23. August 2000